Vor
trags- und Diskussionsabend
zum Thema
Konsequenzen aus den aktuellen Entscheidungen
Andreas
StaabVorsitzender Richter am Landgericht
am Mittwoch, 15. Mai 2013, 19:30 Uhr
in der General-Fahnert-Kaserne
ehem. Heim der Soldatengemeinschaft
An der Trift 15, 76149 Karlsruhe-Neureut
Zur Veranstaltung:
Der Einsatz der Streitkräfte im Inland zählt – im Gegensatz zu den Nachbarländern - zu den heiklen politischen Fragen in der Bundesrepublik. Das Grundgesetz reglementiert einen Einsatz der Bundeswehr im Innern strengstens und lässt ihn nur in Not- und Katastrophenfällen zu.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem gemeinsamen Plenum aller 16 Verfassungsrichter im Juli vergangenen Jahres den Einsatz von "militärischen Kampfmitteln" im Inland bei Terrorangriffen unter strengen Auflagen bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" erlaubt aber gleichzeitig festgestellt, daß insbesondere ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt sei, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".
Was bedeutet die Entscheidung der Karlsruher Richter konkret und
gegenüber dem Urteil aus dem Jahre 2006 ? In welchen Situationen wäre
ein Streitkräfteeinsatz mit spezifisch militärischen Abwehrmitteln
überhaupt denkbar ? „Was ist zu tun, um den Herausforderungen im Kampf
gegen
internationalen Terrorismus wehrhaft entgegentreten zu können?“
Zur Diskussion dieser und anderer Fragen im Rahmen unserer nächsten Veranstaltung konnten wir den Vorsitzenden Richter am Landgericht Karlsruhe und Oberst der Reserve, Herrn Andreas Staab gewinnen.
Ich lade Sie und Ihre Freunde, auch namens unseres Mitveranstalters, der Deutschen Atlantischen Gesellschaft und unserer Kooperationspartner, dem Verband der Reservisten der Bundeswehr, dem Bundeswehrverband sowie den Jugendoffizieren herzlich ein.